Verhindert das Oberverwaltungsgericht das Bauen auf dem Kliff in Kamminke?

Verhindert das Oberverwaltungsgericht das Bauen auf dem Kliff in Kamminke?

Die Entscheidung über ein umstrittenes Bauprojekt am Mühlenweg auf dem Kliff von Kamminke ist noch offen. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat am 10. Mai 2022 zu einem ähnlichen Bauprojekt auf dem Borner Holm (Darß) eine klare Position bezogen: Ablehnung!

Es steht zu befürchten, dass das jetzt geplante Bauprojekt auf der Kamminker Hochebene dazu führt, dass die Bauherren auf Dauer eine umfassende Bebauung der gesamten Freifläche durchzusetzen versuchen. Der Trick: Stückweise werden Teile dieser wunderschönen Freifläche herausgenommen, um dann die baugesetzliche Lückenbebauung durchzusetzenden. Dem werden wir Widerstand entgegensetzen!

Danach hat die SPD-Kreistagsfraktion den Landrat und die Landesregierung aufgefordert, auch das Kamminker Projekt zu stoppen. Da das Gerichtsurteil noch nicht in schriftlicher Form vorliegt und somit einer Auswertung durch die Behörden noch nicht zugänglich ist, steht eine endgültige Entscheidung aus.

Klar ist: Die Planung steht im Widerspruch zu dem Bauverbot der Paragraphen 3 und 4 der Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Danach sind alle „Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes und das Landschaftsbild nachhaltig verändern“.

Unglaublich: Fast unmerklich für die Öffentlichkeit wurden in den letzten drei Jahrzehnten durch Verordnungen des Landkreises immer wieder Teile aus dem Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“ zur Bebauung frei gegeben. Damit muss jetzt Schluss sein: Das Gerichtsurteil zum Borner Holm gibt den Behörden keine andere Wahl!