Die beiden Gemeinden Stolpe auf Usedom und Seebad Zinnowitz haben 2020 sogenannte „Wohnraumerhaltungssatzungen“ für ihre Gemeindegebiete auf den Weg gebracht, um der ungezügelten Umwidmung privaten Wohnraumes in Ferienobjekte entgegenzuwirken. Beide Gemeinden hatten zuvor mit Sorge beobachtet, wie einerseits die Wohnbevölkerung sinkt (oder auf niedrigem Niveau verharrt), gleichzeitig aber die Zahl der Ferienbetten stark wächst, und sich damit der städtebauliche Charakter und das soziale Gefüge der Gemeinden verändern.
Was sind Wohnraumerhaltungssatzungen?
Wohnraumerhaltungssatzungen, wie sie in Stolpe und Zinnowitz von den Gemeindevertretungen verabschiedet wurden, haben zum Ziel, die Verdrängung von Wohnraum für die Bevölkerung zugunsten von Ferienanlagen zu stoppen. Sie stehen im Einklang mit dem Baugesetzbuch und der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und stellen den Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen unter einen Genehmigungsvorbehalt durch die Gemeinde. Das heißt, dass private Besitzer und Investoren eine Genehmigung der Gemeindevertretung einholen müssen, bevor sie Wohnraum in Ferienunterkünfte umwidmen können.
Wichtig ist, dass die Satzungen eine Umwidmung nicht grundsätzlich verbieten, sondern jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden muss. Die Stolper Satzung sieht auch vor, dass Genehmigungen erteilt werden müssen, „wenn unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist“. Wie der Stolper Bürgermeister Falko Beitz betont: „es geht nicht darum, einer Familie in jedem Fall zu verbieten, die freigewordenen Zimmer im Obergeschoß ihres Hauses als Ferienzimmer herzurichten, wenn die Kinder aus dem Haus sind“.
Es muss auch betont werden, dass es bei den Wohnraumerhaltungssatzungen nicht um Neubauvorhaben geht. Hier können die Gemeinden über Bebauungspläne eingreifen.
Es ist insgesamt noch zu früh, um den Erfolg der Satzungen beurteilen zu können. Allerdings sind erste Wirkungen sichtbar: In der Gemeinde Stolpe wurden der Gemeindevertretung bereits zwei Mal Umwidmungsanträge vorgelegt. Dabei konnten wichtige Erfahrungen gesammelt werden: Z.B. muss eine Wohnraumerhaltungssatzung nicht dazu führen, dass einheimischen Familien, die ihr Einkommen durch Ferienvermietung aufbessern müssen, die Existenzgrundlage entzogen wird. Gemeindevertretungen können und werden hier behutsam alle Interessen abwägen und im Zweifelsfalle im Sinne der einheimischen Bevölkerung entscheiden.
Benötigen Sie Unterstützung, um die Möglichkeit einer Wohnraumerhaltungssatzung auch in Ihrer Gemeinde zum Thema zu machen? Sprechen Sie dazu die SPD-Gemeindevertreter aus Stolpe und Zinnowitz an. Kontakt über kontakt@insel-spd.de.